Infos Gastveranstaltungen

Die  Veranstaltungsräume des Literaturhauses Graz stehen innerhalb eines vorgegebenen, mietkostenfreien Kontingents der Stadt Graz (60 Tage/Jahr) der lokalen freien Szene unabhängig vom Veranstaltungsprogramm des Literaturhauses für externe kulturelle und kulturbezogene Veranstaltungen zur Verfügung. Das Literaturhaus Graz stellt für Gastveranstaltungen lediglich die Räume zur Verfügung. Die Veranstaltungsräume eignen sich für Lesungen, kleinere Theaterprojekte, Vorträge und Symposien. Aufwändige Theaterproduktionen mit langen Probezeiten und komplexen Aufbauten können nur in den Sommermonaten Juli und August und nach Verfügbarkeit des Haustechnikers durchgeführt werden.

Für die Einholung eventueller behördlichen Genehmigungen und die Einhaltung aller behördlichen Auflagen ist der Gastveranstalter selbst verantwortlich und haftbar. Das Gastprogramm wird auf Wunsch auf der Literaturhaus-Webseite unter Gastveranstaltungen ausgewiesen. Kartenreservierungen und -verkauf erfolgen ausschließlich über die GastveranstalterInnen selbst.

Veranstaltungsräume

Das Literaturhaus Graz verfügt über drei Veranstaltungsräume, die über den Eingang in der Elisabethstrasse 30 zu erreichen sind. Die Veranstaltungsräume eignen sich für Lesungen, kleinere Theaterprojekte, Vorträge und Symposien. Aufwändige Theaterproduktionen mit langen Probezeiten und komplexen Aufbauten können nur in den Sommermonaten Juli und August und nach Verfügbarkeit des Haustechnikers durchgeführt werden.  Im Zeitraum von 24.00/0.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Nutzung der Räume des Literaturhauses Graz (auch für Zwecke des Auf- und Abbaus) ausnahmslos untersagt. Der Gartenbereich samt angrenzender Terrasse steht als Ort für Veranstaltungen nicht zur Verfügung, Besucherinnen und Besucher des Literaturhaussaales dürfen sich dort bis maximal 22.00 Uhr aufhalten. Ein barrierefreier Zugang zu den Veranstaltungsräumen des Literaturhauses Graz ist über den Lift im Innenhof möglich.

Literaturhaus-Saal

In den Literaturhaus-SAAL (ein Teil des Neubaus aus dem Jahr 2003) kommt man über den Innenhof des Gebäudes. Der Saal befindet sich im Tiefparterre und bietet nach hinten einen Zugang zum Wolfgang-Bauer-Park. Der mit Parkettfußboden und Wandvertäfelung ausgestattete Raum ist etwa 235m2 groß und 3m hoch und für eine Bestuhlung für maximal 250 Personen geeignet.

Saal-Plan
© Schiffer Photodesign, Graz Tourismus

Literaturhaus-Lounge

Die Literaturhaus-Lounge ist Teil des alten Palais und befindet sich im Eingangsbereich rechts. In der Lounge finden Ausstellungen des Literaturhauses, kleinere Veranstaltungen und im Herbst das Kinderbuchfestival booklino statt. Die Lounge besteht aus drei Räumen (39,4 / 38,82 / 18,46 m2), der Lesungsraum ist für etwa 50 Besucher geeignet.

Lounge-Plan
© Elisabeth Loibner

bookolino-Lesezimmer

Das  bookolino-Lesezimmer, im Eingangsbereich links, wird vorwiegend während des Kinderbuchfestivals bookolino und fallweise für Veranstaltungen genutzt. Das bookolino-Lesezimmer besteht ebenso wie die Lounge aus drei Räumen (39,4 / 38,82 / 18,46 m2), der größte der drei Räume ist für etwa 50 Besucher geeignet.

booko-Lesezimmer-Plan
© Literaturhaus Graz
Kosten für die Raumnutzung

Die Kosten für Technik, Auf- und Umbau (Saal und Bühne) und Aufsicht werden vom/von der Vertragspartner/in getragen. Bei Benutzung der Technik des Literaturhauses muss der/die Vertragspartner/in den Techniker des Literaturhauses anmieten.

Die aktuellen Kostensätze betragen:

Raumbenutzung mit Technik (Techniker und /oder Auf-, Um- und Abbau, Saal und Bühne): Pauschale für 4 Stunden an Wochentagen € 120.- plus 20% Ust.; jede weitere Stunde € 30.- plus 20% Ust.; an Samstagen alles plus 50%. An Sonn- und Feiertagen ist eine Überlassung der Räumlichkeiten nur in Ausnahmefällen möglich.

Raumbenutzung ohne Technik (nur Aufsicht, ohne Zusatzleistung): Stundensatz Wochentag 9.00 – 17.00 Uhr: € 20.- plus 20% Ust.; Stundensatz Wochentag ab 17.00 bis 24.00 Uhr und an Samstagen: € 30.- plus 20% Ust. An Sonn- und Feiertagen ist eine Überlassung der Räumlichkeiten nur in Ausnahmefällen möglich.

Beantragung

Zur Durchführung von Gastveranstaltungen ist (im Normalfall zwei bis drei Monate vor der Veranstaltung) zunächst eine prinzipielle Terminabsprache mit dem Literaturhaus Graz nötig. Kontaktperson: Mag. Agnes Altziebler, E-Mail: agnes.altziebler@uni-graz.at.

Endgültige Terminzusagen für Gastveranstaltungen können seitens des Literaturhauses jedoch frühestens 6 Monate vor der geplanten Veranstaltung gegeben werden.

Danach ist ein formloser Antrag auf mietkostenfreie Überlassung der Räumlichkeiten an die STADT GRAZ KULTUR (Email: kulturamt@stadt.graz.at) zu stellen.

Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage der/des jeweiligen StadtsenatsreferentIn für Kultur der Stadt Graz erfolgt die Administration der Gastveranstaltung über ein vom Literaturhaus bereitgestelltes Formular. Diese Vereinbarung regelt die genauen Nutzungsbedingungen. Erst nach Annahme dieser Bedingungen durch Unterschrift gilt die Veranstaltung als fixiert.

Gastveranstaltungen finden keine Aufnahme ins gedruckte Monatsprogramm des Literaturhauses, können jedoch auf Wunsch auf der Webseite des Literaturhauses angekündigt werden. (Info-Texte zur Veranstaltung mit Kontaktdaten schicken Sie bitte an Mag. Agnes Altziebler, agnes.altziebler@uni-graz.at)

Genehmigung

Das Literaturhaus Graz stellt für Gastveranstaltungen lediglich die Räume zur Verfügung. Für die Einholung einer eventuell nötigen behördlichen Genehmigungen und die Einhaltung aller behördlichen Auflagen ist der Gastveranstalter/die Gastveranstalterin selbst verantwortlich und haftbar.

Bildungsveranstaltungen, Lesungen, Vorträge und Diskussionen liegen nach § 1 Abs. 2 Z 3 Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012 – StVAG nicht im Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Diese müssen bei der Veranstaltungsbehörde nicht angesucht werden.

Dieses Landesgesetz gilt nicht für Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft, des Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- und Erwachsenenbildung dienen, insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen, Ausstellungen in und von Museen, sowie kulturelle Bildungsveranstaltungen im Bereich der Literatur oder der bildenden Kunst;

Alle anderen Veranstaltungen (Konzerte, Theater etc.) müssen vom Veranstaltungsreferat der Stadt Graz bewilligt werden. Bei Veranstaltungen mit bis zu 50 BesucherInnen (samt mitwirkenden KünstlerInnen) ist eine Meldung spätestens eine Woche vor der Veranstaltung nötig. Bei Veranstaltungen mit über 50 BesucherInnen muss die Veranstaltung per Bescheid behördlich genehmigt werden.